Radfahren in Deutschland – 5 Mythen und Falschannahmen

Hartnäckige Mythen und Falschannahmen

Radfahren ist in Deutschland gut geregelt und vor allem bis dato nicht überreglementiert. Das ist gut so und immer wieder einmal werden Vorhaben oder Ideen, wie beispielsweise die Zulassungspflicht für Fahrräder oder die Parkscheinpflicht genauso schnell wieder verworfen, wie sie eingeworfen auf der Agenda erschien. Dennoch ist das Radfahren kein rechtsfreier Raum. Radfahrer haben Rechte und Pflichten, die in den Vorschriften für den Radverkehr in der StVO geregelt sind.

Hartnäckig halten sich die Mythen und Falschannahmen, was ein Radfahrer tun darf und was nicht. Wir haben hier einmal die häufigsten Dinge aufgeführt:

Radfahren Mythen und Falschannahmen

Fünf mal falsch und fünf mal richtig

Falsch: Radfahrer müssen jeden Radweg (Radwegpflicht) nutzen!
Richtig: Sie müssen nur die Radwege benutzen, die mit Radwegschildern (blau) ausgewiesen sind.

Falsch: Zebrastreifen können von Radfahrern überquert werden und sie haben, gleich eines Fußgängers, Vorrang.
Richtig: Sie haben nur Vorrang, wenn sie auch vom Fahrrad absteigen und dann gewissermaßen zum Fußgänger werden.

Falsch: Radfahrer müssen zwingend in Kolonne hintereinander fahren.
Richtig: Auch ein Fahren nebeneinander ist zugelassen, wenn dadurch der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird. Auf speziell ausgewiesenen Fahrradstraßen ist es sogar erlaubt in einem geschlossenen Verband zu fahren, dort aber auch nur zwei Fahrer nebeneinander.

Falsch: Schilder „Radfahrer absteigen“ müssen strikt befolgt werden und Radfahrer müssen hier zwingend absteigen.
Richtig: Dieses Schild versteht sich als Empfehlung und zwingt niemanden zum Absteigen vom Fahrrad.

Falsch: Fahren unter Alkohol ist auf dem Fahrrad okay, denn mal will schließlich nach Hause und es ist ja kein Fahrzeug.
Richtig: Hier sollte man aufpassen, denn ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille macht man sich strafbar und haftet auch bei Unfällen. Auch ohne Unfall wird das Fahren ab 1,6 Promille auf dem Rad schon als Straftat gewertet. Was droht ist auch die Eignungsprüfung für die weitere Teilnahme am Verkehr, sowie auch der Entzug einer etwaigen PKW-Fahrerlaubnis.

Bildnachweise:
Bild 1: Radfahren Mythen und Falschannahmen. Von: Cristiana Raluca, Pexels License, Link
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