Hausratversicherung – wann kommt Sie bei Fahrraddiebstahl auf?

In Deutschland werden jedes Jahr, laut Statistik, weit über 300.000 Fahrräder gestohlen. Gerade in den letzten Jahren wurden insbesondere hochpreisige Fahrräder, wie E-Bikes, Mountain-Bikes oder Pedelecs entwendet. Da macht eine Diebstahlversicherung allemal Sinn. Das Fahrrad zählt als beweglicher Gegenstand zum Hausrat und ist damit in der Hausratversicherung mitversichert.

Doch nicht jede Hausratversicherung zahlt ohne weiteres bei Fahrraddiebstahl. Vertragliche Ausschlüsse, Selbstbeteiligung des Versicherten und Höhe der Entschädigung spielen eine Rolle und sollten mit der Versicherung geklärt werden.

Der sogenannte Basisschutz beinhaltet bei vielen Versicherungen auch nur Einbruchdiebstahl. Schadenersatz wird dann geleistet, wenn das Fahrrad durch gewaltsamen Einbruch aus einem verschlossenen Raum wie z.B. Hausflur, Wohnung, Garage, Keller, etc. entwendet wird.

Steht das Fahrrad in einem nicht verschlossenen Raum oder vor dem Haus und wird dort gestohlen, wird der Schaden nicht ersetzt.

Dieser Tatbestand wird als einfacher Diebstahl bezeichnet und muss bei den meisten Versicherungen durch eine separate Fahrradklausel mitversichert werden. Ist in der Versicherungspolice eine Fahrradklausel eingeschlossen, ersetzt die Versicherung den Schaden auch dann, wenn das Fahrrad im öffentlichen Raum, außerhalb des Hauses, Wohnung oder Keller entwendet wird.

Schadensersatz bei einfachem Diebstahl wird aber nur geleistet, wenn das Fahrrad mit einem geeigneten Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert wurde oder an einem festen Gegenstand (z.B. Straßenlaterne)angekettet war.

Nicht jedes Fahrradschloss wird von Versicherern anerkannt

Allerdings gilt das nicht für alle Fahrradschlösser. Manche Versicherungen verlangen die Benutzung eines bestimmten Fahrradschlosses. Hier lohnt es sich die Police genau durchzulesen, um beim Diebstahl vollumfänglichen Versicherungsanspruch zu behalten.

Fahrrad mit Fahrradschloss

Insbesondere bei hochwertigen Fahrrädern ist es zu empfehlen, auch sichere Fahrradschlösser zu verwenden. Andernfalls drohen Streitigkeiten mit der Versicherung und im schlechtesten Fall auch Abzüge bei der Entschädigung.

Lesen Sie auch: Richtige Fahrradversicherung finden

Nachtzeitklausel

In vielen Versicherungsverträgen, insbesondere bei Altverträgen, ist eine sogenannte Nachtzeitklausel vereinbart. Die Nachtzeitklausel beschränkt den Versicherungsschutz außerhalb verschlossener Räume auf tagsüber von 06:00 morgens bis 22:00 Uhr abends. Bei einem Diebstahl nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr wird nur Schadenersatz geleistet, wenn zu das Rad zu dieser Zeit auch noch nachweislich benutzt wurde.

Der Schadensersatz durch die Hausratversicherung für dieses Risiko ist zudem begrenzt. Der maximale Betrag liegt normalerweise bei 1% der Versicherungssumme.

Bei dem in Versicherungsverträgen üblicherweise enthaltenen pauschalen Verzicht auf Unterversicherung, kann dies gerade bei teuren Fahrrädern manchmal zu wenig sein. Zu bedenken ist auch das der Maximalbetrag pro Versicherungsfall und nicht pro Fahrrad gilt. Wenn also mehrere Fahrräder gleichzeitig entwendet werden, gilt der Maximalbetrag für alle.

Zu berücksichtigen ist aber, dass die Zusatzleistung Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung ziemlich teuer werden kann. Sie ist nämlich abhängig vom Wohnort des Versicherten. Besonders in Fahrradhochburgen, wenn viele Fahrräder benutzt werden, ist erfahrungsgemäß auch die Anzahl der Diebstähle größer.

Dies führt zu einem höheren Risikozuschlag durch die Versicherungen. Trotzdem kann sich die dadurch zwar etwas teurere Zusatzleistung Fahrraddiebstahl insbesondere bei modernen Fahrrädern im Schadensfall immer noch rechnen.

Möchten Sie Ihr Fahrrad versichern?

Codiertes Rad – manche Versicherer bieten Rabatte

Einige Versicherungen gewähren auch einen Preisnachlass, wenn das Rad codiert wurde. Hierbei handelt es sich um eine witterungsbeständige Gravur im Fahrradrahmen. Das Fahrrad wird mit der Adresse des Besitzers in Form einer verschlüsselten Kombination aus Buchstaben und Ziffern individuell gekennzeichnet und erschwert dadurch einen Wiederverkauf durch den Dieb.

Die Gravur sollte schon beim Kauf des Fahrrads beim Fahrradhändler vorgenommen werden. Aber auch die Polizei oder der allgemeine Deutsche Fahrrad-Club führen solche Codierungen kostenlos durch.

Bildnachweise:
Bild 1: Hausratversicherung. Bild von Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay
Bild 2: Fahrrad mit Fahrradschloss. Bild von Manfred Richter auf Pixabay
Weiterführende Beiträge