Mit dem Fahrrad in Bussen und Bahnen unterwegs – was Sie beachten sollten | fahrrad.space

Mit dem Fahrrad in Bussen und Bahnen unterwegs – was Sie beachten sollten

Wer in einer Großstadt unterwegs ist, sieht sie immer häufiger: Fahrradfahrer. Waren sie früher hauptsächlich im Sommer unterwegs, entwickelt sich das Fahrrad mehr und mehr zu einem ganzjährigen Fortbewegungsmittel. Dabei nutzen zahlreiche Radfahrer die Möglichkeit, dass Fahrrad auch mit in die öffentlichen Verkehrmittel zu nehmen.

Fahrradmitnahme macht Sinn

Speziell in Großstädten, die gut mit Fahrradwegen ausgestattet sind, kommen Sie mit dem Fahrrad schneller voran als mit dem Auto. Darüber hinaus sind sie günstiger in der Anschaffung, verbrauchen keinen Sprit, benötigen in der Regel keine Zulassung, müssen nicht versichert werden (außer vielleicht eine Diebstahlversicherung) und sind umweltschonend. Und sie sind nicht betroffen von Fahrverboten.

Mit der elektrischen Unterstützung bei Fahrrädern ist der Bewegungsradius größer geworden und Steigungen sind nicht mehr nur für Durchtrainierte zu bewältigen. Egal, ob in der Freizeit oder als Pendler auf dem täglichen Weg zur Arbeit.

Es gibt immer wieder (Teil-)Strecken, die besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Ob bei einem längeren Arbeitsweg oder bei einer Fahrt in den Urlaub, um den landschaftlich weniger reizvollen Teil zu überwinden. Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Fahrrad in Bus oder Bahn umsteigen möchten, müssen Sie ein paar Dinge beachten.

Fahrradmitnahme in den Zug

Mit dem Rad Zug fahren

Grundsätzlich gilt in Zügen: Kostenlos befördert werden nur Fahrräder bis zu 20 Zoll Reifengröße und zusammengeklappte Räder. Für alle anderen Fahrräder müssen Sie eine Fahrkarte lösen.

Für Fahrradanhänger ist eine zusätzliche Fahrkarte zu lösen, außer sie sind zusammengeklappt. In bestimmten Bundesländern ist die Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn kostenlos.

Im Fernverkehr brauchen Sie eine Fahrkarte. Zusätzlich ist eine Stellplatzreservierung notwendig.

Alternativ können Sie bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands und nach Österreich Ihr Fahrrad als Gepäck senden. Der Gepäckservice der Bahn holt Ihr Fahrrad oder E-Bike Zuhause ab, verpackt es auf Wunsch kostenlos und bringt es ans Ziel.

Bitte beachten Sie, dass es für die Fahrradmitnahme keine Beförderungspflicht gibt. Generell hängt es von den Kapazitäten ab, die im Zug zur Verfügung stehen. Sollten die Fahrradabteile überlastet sein, kann der Schaffner die Mitnahme verweigern. Aber auch in den regionalen Verkehrsverbünden gibt es unterschiedliche Regelungen. Manche haben Sperrzeiten, zu denen Sie Ihr Fahrrad gar nicht mitnehmen können.

Mit dem Fahrrad in den Bus

Im Gegensatz zur Bahn, ist die Mitnahme Ihres Fahrrades im Bus nicht selbstverständlich. Nur dann, wenn der Bus Abstellmöglichkeiten hat und nicht überfüllt ist, nimmt der Fahrer Fahrräder mit. Im Linienbus haben grundsätzlich Rollstuhlfahrer und Familien mit Kinderwagen Vorrang.

Auch im Bus müssen Sie für sich und Ihr Fahrrad eine Fahrkarte kaufen. Wenn Sie wiederum ein Klapprad haben und dies niemanden behindert, können Sie in den meisten Bussen das Fahrrad mitnehmen. Liegeräder und Tandems werden aufgrund ihrer Sperrigkeit nicht befördert.

Bitte beachten Sie, dass es auch bei Bussen regionale Verkehrsverbünde gibt. Die Regelungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Verkehrsverbünde, die überhaupt keine Fahrräder in Bussen zulassen.

Wenn Sie mit dem Fahrrad in Bussen und Bahnen unterwegs sein möchten, ist das grundsätzlich möglich. Die Voraussetzungen dafür sind sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich vorher, welche Regelungen in Ihrer Region und bei Ihren Verkehrsbünden gelten.

Bildnachweise:
Bild 1: Fahrradmitnahme in den Bus. Foto von Trang von Pexels
Bild 2: Fahrradmitnahme in den Zug. Bild von pfeiffed auf Pixabay
Weiterführende Beiträge