Heutzutage wollen immer mehr Menschen mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit fahren. Doch wie können die steuerlichen Vorteile richtig eingesetzt und genutzt werden? In diesem Ratgeber bekommen die Leser viele Antworten auf die wichtigsten Fragen. Außerdem erfahren sie hier wie ein Dienstfahrrad richtig beantragt werden muss.
Seit dem Jahr 2012 werden die Dienstfahrräder genauso wie die Dienstfahrzeuge behandelt. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber können von den Dienstfahrrädern profitieren. Außerdem dürfen die Arbeitgeber die Kosten für den Kauf der Diensträder von der Steuer absetzen lassen. Wenn die Arbeitnehmer das eigene Dienstfahrrad auch privat benutzen wollen, dann müssen sie das bei der Steuerbescheinigung angeben.
Wenn die Arbeitnehmer mit den Dienstfahrrad zur Arbeit fahren, dann dürfen sie 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Außerdem profitieren die Arbeitnehmer von weiteren Vorteilen, wenn sie sich für ein Dienstfahrrad entscheiden.
Allerdings müssen die Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen und alle Entfernungen, Zeiten und Daten eintragen. Mit diesem Fahrtenbuch können die Fahrten mit dem Dienstrad bewiesen werden. Wenn das Finanzamt einen Nachweis anfordert, dann können die Arbeitnehmer dieses Fahrtenbuch vorzeigen.
Ab dem Jahr 2019 müssen die Arbeitnehmer bei der Privatnutzung des Dienstfahrrads keinen geldwerten Vorteil bei der Steuerbescheinigung angeben. Mit dieser Regeln lassen sich die Dienstfahrräder als für die eigene Privatnutzung verwenden.
Die Nutzung eines Dienstfahrrads bringt nicht nur steuerliche Vorteile mit sich, sondern lässt sich die Menschen gesünder werden.
Wenn die Arbeitnehmer regelmäßig mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit und später wieder nach Hause fahren, dann tun sie der eigenen Gesundheit etwas Gutes. Die Arbeitnehmer wirken gesünder, fitter, wacher und aufmerksamer.
Außerdem wirkt sich die tägliche Bewegung an der frischen Luft sehr gut auf den Körper der Menschen aus. Die Arbeitgeber müssen sich nicht mehr über überfüllte Parkplätze ärgern. Zudem sind auch Einsparungen bei der Barlohnumwandlung möglich, wenn die Dienstfahrräder geleast werden.
Wenn die Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad nutzen wollen, dann müssen sie mit dem eigenen Chef eine Barlohnumwandlung vereinbaren. In dieser Vereinbarung wird verbindlich festgehalten, dass dem Arbeitnehmer ein Sachlohn in bestimmter Höhe zugesprochen wird.
Dieser Sachlohn wird vom eigenen Unternehmen von dem Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Dadurch sinkt auch die aktuelle Berechnungsgrundlage für die Sozialabgaben des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber muss also nicht mehr so viel Geld für die Rente und die Krankenversicherung der Arbeitnehmer bezahlen.
Mit dieser Regeln profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer bekommen die versprochenen Diensträder zugeteilt und dürfen diese auch privat benutzen. Und die Arbeitnehmer müssen nicht mehr so viele Sozialabgaben für die eigenen Beschäftigten bezahlen.
Auch die Höhe der Steuern verringert sich bei beiden Parteien. Die geringen Steuern führen zur erheblichen Steuerentlastung der Menschen.
Die Arbeitnehmer müssen den Weg zur Arbeit nicht mehr versteuern. Allerdings dürfen die Menschen die entstandenen Entfernungskilometer bei den Werbungskosten angeben.
Wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel jeden Tag zehn Kilometer mit dem Dienstfahrrad fährt, dann kann er in einem Jahr über 700 Euro an Werbungskosten absetzen lassen. Diese Kosten werden direkt vom Finanzamt erstattet und an die Antragsteller ausgezahlt.
Aber auch die Arbeitgeber können von der Nutzung der Dienstfahrräder profitieren. Wenn die Dienstfahrräder gekauft, gemietet oder geleast werden, dann dürfen diese Kosten bei den Betriebskosten eingetragen werden. Dadurch müssen die Arbeitgeber weniger Steuern bezahlen.
Die Dienstfahrräder sollten auf jeden Fall zusammen mit einer Fahrradversicherung genutzt werden. Die Fahrradversicherung sichert sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer finanziell ab. Falls das Dienstfahrrad geklaut oder beschädigt wird, dann haftet die Versicherung dafür. In diesem Fall müssen die Menschen nichts selbst bezahlen und können sich auf die finanzielle Unterstützung der Fahrradversicherung verlassen.
Da die Dienstfahrräder von den Arbeitnehmern genutzt werden, müssen diese auch die Kosten für die Wartung und die Reparatur der Fahrräder übernehmen. Die Fahrradversicherung übernimmt die Kosten, welche bei einer Reparatur des Dienstfahrrads anfallen.