Pedelec Tuning in der Grauzone

Das Pedelec ist für viele Radfahrer eine tolle Alternative zum normalen, klassischen Fahrrad geworden. Durch den elektrischen Motor werden Anstiege und längere Strecken wesentlich bequemer. Als neues Mofa in der Neuzeit beschreiben Freunde des Tunings die Pedelecs.

Vorsicht beim Kauf von Tuning-Kits

Im Handel können bereits für unter 100 Euro Tuning-Kits für die Fahrräder mit dem Elektromotor offiziell und legal gekauft werden.

Vorsicht sollte trotzdem geboten sein: auch wenn die Angebote sehr verlockend aussehen, im öffentlichen Straßenverkehr dürfen die elektrischen Zweiräder meist im Nachhinein nicht mehr gebraucht werden.

Sollten sie doch weiterhin gefahren werden, besteht die Gefahr, dass der Fahrer nicht mehr versichert ist.

Das Chip-Tuning

Das Chip-Tuning, das viele Tuning-Freunde sicherlich aus dem Autobereich kennen, ist momentan sehr beliebt. Beim Chip-Tuning wird die Software der Steuerung verändert. Durch diese Art von Tuning wird der Elektronik sozusagen ein Streich gespielt und vorgetäuscht, dass die Geschwindigkeit vom Fahrrad langsamer ist, als es in Wirklichkeit der Fall ist.

Dabei erfolgt die Montage von Dongles zwischen dem Magnetsensor am Rad und des Displays. Somit wird die Tretunterstützung also erst bei beispielsweise 50 km/h ausgesetzt, statt wie vorgeschrieben bereits bei 25 km/h. Zumindest dann, wenn der Tachowert künstlich halbiert wurde.

Eine Heraufsetzung des Motors vom Pedelec kann bis zu einer maximalen Unterstützung von 75 km/h erfolgen. Diese Möglichkeit besteht zumindest laut Experten von ARAG. Natürlich kommt es dabei allerdings auch immer auf das Antriebssystem an.

Lesen Sie auch: E-Bike Tuning – da geht doch noch was!

Nutzung im Straßenverkehr

Sobald ein Pedelec allerdings getunt wurde, darf es nur noch auf Privatgrundstücken oder Rennstrecken gefahren werden. Sollte es dennoch im normalen Straßenverkehr genutzt werden, besteht für den Fahrer kein Versicherungsschutz mehr. Auch wenn es sich um einen Unfall handeln sollte, der nicht selbstverschuldet ist, können die eventuellen Ersatzansprüche verfallen.

Auch die Garantieansprüche auf den Antrieb des Pedelecs verfallen. Ein nachträglicher Ausbau der Tuning-Teile bringt dem Fahrer auch nichts. Denn der Einsatz von den Tuning-Teilen kann durch Fachleute auch nach einem Ausbau nachgewiesen werden.

Eine Deaktivierung oder Demontierung der Tuning-Teile ist daher im Normalfall jederzeit möglich. So kann ein getuntes Pedelec trotzdem jederzeit im Straßenverkehr genutzt werden.

Tuning in der Grauzone

Da es kein Verbot zum Erwerb und Verkauf der Tuning-Teile gibt, sind sich die Händler darüber einig, dass sie sich in einer legalen „Grauzone“ befinden. Denn gegen das geltende Recht verstößt ja nur der Einsatz im Straßenverkehr.

Damit dies auch für jeden klar und deutlich ist, wird bei jedem Tuning-Teil darauf hingewiesen. Verkäufer der Tuning-Teile sind sich außerdem einig, dass Käufer und Verkäufer auch ohne die Grauzone immer Wege finden würden, mit denen sie die Sicherheitssysteme der Hersteller umgehen können.

Strafe für das Tuning

Eine Bestrafung für die Fahrer kann allerdings trotzdem eintreten. Denn mit dem Aufmotzen des Pedelecs begehen Fahrer eine Straftat. Und diese kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis enden. Die Strafe kann dann verhängt werden, wenn ein Fahrer aufgrund von fehlendem Versicherungsschutz angeklagt wurde. Besonders bei Pedelecs ist auch der Sicherheitsaspekt ein wichtiger Punkt.

Unter einem Pedelec versteht man ein Fahrrad, das nicht schneller als 25 km/h fahren kann. Der Fahrer braucht daher auch keinen Helm zu tragen. Doch mit einem getunten Pedelec kann der Fahrer oft mehr als 50 km/h fahren. Sollte der Fahrer dann stürzen keinen Kopfschutz getragen haben, ist klar, was dem Fahrer blüht. Daher sollte trotz der fehlenden Helmpflicht definitiv immer ein Helm getragen werden.

Bildnachweise:
Bild 1: Pedelec Tuning. Bild von Anrita1705 auf Pixabay
Weiterführende Beiträge