E-Bike Tuning – da geht doch noch was!

Tuning von E-Bikes ist bei vielen Kunden zum Volkssport geworden. Jedoch wird dabei gern vergessen, dass es sich um ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt.

Gesetzlage

Das Gesetz sieht dabei vor, dass E-Bikes nur dann von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, wenn die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird. Nur bei Einhaltung dieser Beschränkungen darf das Fahrrad ohne Versicherungsschutz auf Fahrradwegen bewegt werden.

Im Falle eines Unfalls ist man des Weiteren nicht versichert und muss für Kosten und Schäden an anderen Personen mit seinem Privateigentum aufkommen.

Weiterhin verhängt die Polizei hohe Bußgelder, wenn Sie Personen mit einem aktivierten Tuning erwischen. Im Zweifel wird das E-Bike zu einem Sachverständigen überstellt, welche die genaue Leistung und eventuelle Manipulation aufdecken kann.

Im Nachgang kann ein Strafverfahren gegen die Personen eingeleitet werden und das Fahrrad wird sichergestellt.

Möglichkeiten

Mithilfe von Tuningkits ist es möglich, diese Beschränkung von 25 km/h aufzuheben. Dabei kommen verschiedene Methoden zum Einsatz.

Chips

Zum einen ist es möglich in den Motor verschiedene Chips einzubauen, welche die Begrenzung vollständig aufhebt. Die neuesten Modelle können dabei sogar die angezeigte Geschwindigkeit auf dem Bordcomputer immer noch korrekt darstellen.

Tuning-Kit

Der Einbau dieser Kits ist auch für einen ungeübten Handwerker und nicht Mechaniker leicht zu bewerkstelligen. In der Regel muss das Motorgehäuse geöffnet werden, verschiedene Kabel von der Steuereinheit abgezogen und mit dem neuen Chip verbunden werden.

Äußerlich ist ein Tuning nur schwer festzustellen, da es erst per geheimer Tastenkombination am Bordcomputer aktiviert werden muss.

Dongles

Die zweite Möglichkeit das Fahrrad zu beschleunigen mithilfe von sogenannten Dongles. Dazu wird ein Kabel auf der Platine der Motorsteuereinheit aufgesteckt, an deren Ende ein USB-Stick artiger Dongle eingesteckt wird. Sobald dies geschehen ist, beschleunigt das E-Bike automatisch auf deutlich höhere Geschwindigkeiten.

Dabei wird das Geschwindigkeitssignal, welches von der Steuereinheit an den Bordcomputer gesendet wird, halbiert. Somit kann die Person auf dem Fahrrad nicht mehr erkennen, welche Geschwindigkeit genau gefahren wird. Auch der Kilometerstand stimmt mit aktivierten Tuning nicht mehr mit der tatsächlichen Fahrleistung überein.

Bei beiden Tuningmöglichkeiten sind Fahrgeschwindigkeiten von 35 bis 40 km/h auch für ungeübte Radfahrer möglich.

Warnungen

Neben der reinen Gesetzeslage gibt es auch noch weitere Probleme bei dem E-Bike Tuning.

Dazu zählt der deutlich höhere Verschleiß von Motorteilen, welche nicht für solche hohen Belastungen ausgelegt sind.

Des Weiteren muss bei einer höheren Leistung auch die Bremse eine Mehrarbeit leisten und der Rahmen ist ebenfalls dafür nicht ausgelegt. Gerade in Bezug der Bremsen kann man eine zu schwache Bremsleistung erst im Ernstfall feststellen.

S-Pedelecs

Für Personen, welche eine höhere Leistung benötigen, sind sogenannte S-Pedelecs zu bevorzugen. Deren Konstruktion ist für diese Geschwindigkeiten ausgelegt sowohl in Bezug auf Rahmen, Bremsen und Motorleistung.

Zu beachten ist, dass diese generell versicherungspflichtig sind und nicht auf Fahrradwegen bewegt werden dürfen. Auch besteht eine generelle Helmpflicht.

Bildnachweise:
Bild 1: E-Bike Tuning. Foto von Danny Bor von Pexels
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