Am Samstagabend gegen 21:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer verletzt wurde. Der 35-jährige Mann stürzte, vermutlich weil er alkoholisiert war.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Daraufhin führten sie einen Atemalkoholtest durch, woraufhin eine Blutprobe angeordnet wurde. Auch die Führerscheinstelle wurde über den Vorfall informiert.
Selbst beim Fahren eines nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeugs, wie einem Fahrrad, kann eine Alkoholisierung zu rechtlichen Konsequenzen führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzieht, wenn sich aus dem Vorfall Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben. Diese Maßnahme dient der Sicherheit im Straßenverkehr.
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