In Italien gelten andere Regeln für Fahrradträger

Wer das Fahrrad im Urlaub nach Italien mitnehmen möchte, muss bestimmte Vorschriften beachten. Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Bußgelder.

Der ADAC erklärt, dass eine rot-weiße Warntafel am Fahrradheckträger Pflicht ist. Bei über die Fahrzeugbreite hinausragenden Fahrrädern sind zwei Warntafeln erforderlich. Diese müssen aus Wellblech bestehen, 50×50 cm groß sein und fünf rote Streifen aufweisen.

Verstöße können ein Bußgeld von mindestens 80 Euro nach sich ziehen. Eine kurzfristige Ausnahmeregelung für Heckträger mit Wiederholungskennzeichen wurde ausgesetzt. Eine neue Interpretation könnte Fahrräder als schwer erkennbare Ladung einstufen, was jedoch vorerst ebenfalls ausgesetzt wurde.

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