Der Bundesrat war das letzte Zünglein an der Waage zur Zulassung von E-Roller im Straßenverkehr. Jetzt hat die Länderkammer den Plänen von Verkehrsminister Scheuer Rechnung getragen und der Verordnung mit Einschränkungen zugestimmt, was faktisch bedeutet, dass nachgebessert werden muss.
E-Roller dürfen nicht, wie geplant schon ab 12 Jahren gefahren werden, sondern die Altersgrenze wird bei 14 Jahren liegen. Ebenso dürfen E-Roller keine Gehwege befahren, wie es der ursprüngliche Gesetzesentwurf vorsah. Voraussetzungen: keine Helmpflicht, kein Moped-Führerschein, aber versicherungspflichtig sollen die E-Roller schon sein.
Verkehrsminister Scheuer möchte die Zulassung bis Sommer 2019 unter Dach und Fach bringen.
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