Ab sofort sind Blinker am Fahrrad erlaubt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und Unfälle zu reduzieren. Diese Änderung im Straßenverkehrsrecht wurde kürzlich vom Bundesrat beschlossen. Zuvor waren Blinker nur bei mehrspurigen Fahrrädern und solchen mit Anhänger erlaubt.
Die neue Regelung soll insbesondere Unfälle mit Elektro-Fahrrädern verringern, da das Geben von Handzeichen die Fahrstabilität beeinträchtigen kann. Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic und der Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßen die Änderung. Blinker sind besonders nachts hilfreich, da sie die Abbiegeintention von Fahrradfahrenden sichtbarer machen. Dies soll schwere Verletzungen bei Zusammenstößen vermeiden. Verstöße gegen die Ankündigungspflicht beim Abbiegen werden mit Bußgeldern von bis zu 35 Euro geahndet.
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