„Fahrrad-Autobahn“ – das grüne Schild mit dem weißen Fahrrad

Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ wurde 2020 eingeführt und ist als Richtzeichen 350.1 in der Straßenverkehrsordnung gelistet. Es zeigt ein weißes Fahrrad und zwei parallele Streifen auf grünem Hintergrund. Obwohl es hauptsächlich für Fahrradfahrer gedacht ist, sollten auch Autofahrer die Bedeutung kennen, um Strafen zu vermeiden.

Das Zeichen markiert den Beginn eines Radschnellwegs, der eine breite Fahrbahn und wenig Steigungen bietet, um sicheres Überholen zu ermöglichen. Diese Wege sind von anderen Fahrbahnen getrennt und haben einen guten Belag. Fahrrad-, E-Bike- und E-Scooter-Fahrer dürfen diese Wege nutzen und haben an Kreuzungen oft Vorfahrt.

Autofahrer dürfen diese Wege nicht benutzen, sonst drohen Bußgelder von 15 bis 100 Euro sowie mögliche Punkte in Flensburg. Das Ende eines Radschnellwegs wird durch ein graues Schild angezeigt.

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