E-Scooter – so regelt die Deutsche Bundesbahn die Mitnahme

Ab dem 15. Juli 2019 erhalten E-Scooter die Straßenzulassung und es wird erwartet, dass Straßen und im öffentlichen Personennahverkehr zunehmend mehr E-Scooter zu sehen sein werden.

Ein Frage die besonders Berufspendler interessieren müsste ist die, wie die Mitnahmen des E-Scooters beispielsweise bei der Deutschen Bundesbahn gehandhabt wird, da ohnehin jetzt schon Halterungen für Kinderwagen oder Fahrräder Mangelware sind.

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Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn, hat es seitens der Bahn ein Statement gegeben, das E-Scooter Fahrer freuen dürfte. Batteriebetriebene Tretroller werden als Gepäckstück betrachtet, sofern sie zusammengeklappt werden.

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