E-Scooter – so regelt die Deutsche Bundesbahn die Mitnahme

Ab dem 15. Juli 2019 erhalten E-Scooter die Straßenzulassung und es wird erwartet, dass Straßen und im öffentlichen Personennahverkehr zunehmend mehr E-Scooter zu sehen sein werden.

Ein Frage die besonders Berufspendler interessieren müsste ist die, wie die Mitnahmen des E-Scooters beispielsweise bei der Deutschen Bundesbahn gehandhabt wird, da ohnehin jetzt schon Halterungen für Kinderwagen oder Fahrräder Mangelware sind.

Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn, hat es seitens der Bahn ein Statement gegeben, das E-Scooter Fahrer freuen dürfte. Batteriebetriebene Tretroller werden als Gepäckstück betrachtet, sofern sie zusammengeklappt werden.

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