Seitdem ab 1. April 2024 der Konsum von Cannabis straffrei bleibt, rücken auch zunehmend konsumierende Fahrradfahrer in den Fokus von Polizei und Ordnungshütern.
Wo bei Alkoholfahrten auf dem Fahrrad Grenzwerte einzuhalten sind und Radfahrer so auch den Führerschein gefährden können, gelten für Cannabis derzeit keinerlei Grenzwerte, der Fahren unter Einfluss der in Deutschland legalen Droge untersagt oder strafbar machen würde.
Nach Ansicht der Polizeigewerkschaft sind hier noch Versäumnisse zu erkennen.
Aber Vorsicht, denn nicht alles ist im Zusammenhang mit Fahrradfahrten unter Einfluss von Cannabis erlaubt. Wer sein Fahrrad nicht sicher führen kann, der kann strafrechtlich belangt werden.
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