Geht es nach dem Willen des Bundes der Versicherten (BdV), sollte eine Privathaftpflichtversicherung für Fahrradfahrer zur Normalität werden.
Derzeit ist es so, dass Radfahrer kaum eine gesonderte Versicherung abschließen, die diese spezifischen Risiken abdeckt. Die Privathaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn eine Person einer anderen einen Schaden zufügt und in der Folge zum Ausgleich des Schadens verpflichtet wird.
Auch greift die Privathaftpflichtversicherung dann, wenn Dritte gegen einen selber Ansprüche geltend machen möchten und dann die eigene Versicherung diese Forderungen abwehren kann.
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