Spricht man von einem E-Bike, dann sind vielfach auch die Pedelecs damit gemeint. Jedoch sind E-Bikes etwas anderes. Rechtlich gesehen gelten sie als motorisierte Zweiräder, die auch ohne Pedalunterstützung fahren können. Der Gesetzgeber sagt hier, dass diese Fahrzeuge ab 6 km/h zulassungspflichtig sind.